Glockenanlagen müssen mindestens einmal jährlich gewartet werden, so schreibt es die VBG Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de) vor, gleiches gilt auch für Friedhöfe, die dafür zuständige BG verlangt wortgleiche Vorgabe wie die große VBG.
Wenn wir alles rund um die Glocke in drei Sparten aufteilen, gibt es:

  • Die Glockenanlage: Sie beinhaltet die Glocken, die Armaturen (also Joche und Klöppel) und den Glockenstuhl.
  • Die elektrische Läuteanlage: Hierzu gehören Läutemaschinen (inkl. Seilräder), Verteilungen, Tablo, programmierbare Schaltuhr und die (Funk-)Steuerung.
  • Die  Turmuhr. Egal ob eine alte mechanische, modernere, oder topmoderne vollelektronische: sie steuert die Zeiger der Zifferblätter und greift mit dem Anschlaghammer ins „System Glocke“ ein.

Die Glockenanlage zu betreuen ist sicherlich das Wichtigste. Bleibt die Uhr stehen, oder funktioniert eine Läutemaschine nicht, ist dies für die Gemeinde ärgerlich.
Kommt es aber zu einer Havarie an der Glockenanlage (Riss in der Glocke, Klöppelbruch während des Läutens), entsteht nicht nur der größte und teuerste Schaden, es kann sogar lebensgefährlich sein.
Da sich naturgemäß Glockengießer mit Glocken und der Glockenanlage am besten und sichersten auskennen, bietet sich der Abschluss eines Wartungsvertrages mit diesen an.

Muster-Wartungsberichte und Muster-Wartungsbedingungen finden sich im online-Portal des „Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen“ (www.glocken-online.de), dem oekumenischen Gremium der DBK und EKD für Glockenfragen.

Rincker betreut mit der Hamburger Turmuhrenfirma Iversen gemeinsam mehr als 3500 Wartungsverträge für deutsche Kirchtürme, Rathäuser, Bahnhöfe, Friedhöfe, Schwimmbäder, Firmen und Schulen.
Das Wartungsnetz betreut nicht nur ein knappes Dutzend Servicekräfte, es helfen Dependancen außerhalb der eigenen Firmen die Wege und Anfahrtszeiten kürzer zu gestalten, was sich besonders auch bei möglichen Störungen auszahlt.

Eine Montage von sechs neuen Glocken mit kompletter Anlage im Zeitraffer.